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... Da kaum mit wesentlichen Abweichungen vom Prioritätsrat zu rechnen ist, sollte es möglich sein, ein allfälliges Differenzbereinigungsverfahren noch in der gleichen Session abzuschliessen. Die dreimonatige Referendumsfrist, die aller Voraussicht nach unbenutzt verstreichen wird, lässt die Inkraftsetzung auf den März 1960 erwarten, wobei sie aber mit rückwirkender Gültigkeit auf den 1. Januar 1959 (und nicht 1960) ausgestattet werden soll, da ja die alte Ordnung am 31. Dezember 1958 ablief. Die Vollziehungsverordnungen zu diesem Bundesbeschluss werden wohl überwiegend interne Fragen regeln und deshalb bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ebenfalls bereinigt sein. Die Vorarbeiten lassen auf alle Fälle diesen Schluss zu. Inkraftsetzung des Nationalstrassengesetzes voraussichtlich auf Mai/Juni 1960 Das Bundesgesetz über die Nationalstrassen kommt unter die scharte Lupe der Standesherren, womit dafür gesorgt ist, dass sich die kleine Kammer im Vorfeld der Weihnachtstage als Samichlaus betätigen kann, indem sie die nationalrätliche Arbeit in der Weise honoriert, dass sie keine wesentlichen Aenderungen und Korrekturen an der sorgfältig konzipierten Vorlage vornimmt. Ob dieser Wunsch in Erfüllung geht, lässt sich schon nach dem 6.17. November 1959 mit einiger'Sicherheit abschätzen, tritt dann doch die vorberatende Kommission zusammen, um ihre Anträge an die ...
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