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... des Reporters mit der genannten Interjektion Luft gemacht hat. Der Fall aber ist kurz folgender: Vor einiger Zeit fuhr der Knecht einer Speditionsfirma mit einem Pferdefuhrwerk in langsamem Trab durch die De Wette-Strasse in Basel gegen den Aeschengraben und passierte das Tramgeleise, ohne sich vorher zu vergewissern, ob ein Tram nahe. So bemerkte er nicht, dass ein Tram aus der Richtung Aeschenplatz daherkam. Beim Zusammenstoss erfasste der Tramwagen das Fuhrwerk am hintern Teil, und es wurde nicht bloss der Tramwagen beschädigt, sondern der Tramwagenführer durch Splitter der, zertrümmerten Scheiben an einer Hand verletzt und für fünf Wochen arbeitsunfähig gemacht. Der Schaden am Tramwagen beträgt rund 100 Fr. Nun wurde der Pferdelenker wegen « fahrlässiger. Gefährdung der Sicherheit des Strassenbahriverkehrs > vor Gericht gestellt. Er wollte das Nahen des Trams bei der Un- übersichtlichkeit des Ortes nicht gesehen und auch die Signale des Wagenführers nicht gehört haben, da er sehr schwerhörig ist. Zudem sei auch der Schienenzustand infolge des Regenwetters kein guter gewesen. Und das Resultat der Gerichtsverhandlung: sage und schreibe zehn Franken Busse für den Pferdewagenlenker. Selbst der Reporter, der wohl an und für sich keinen Grund hat, sich für das Automobil ins Zeug zu legen, kann die Bemerkung nicht zurückhalten: « ...
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