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... im Dispositiv in der Neuen Zürcher Zeitung in angemessener Grosse auf Kosten des Beklagten zu veröffentlichen. 5. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf Fr. 300.—; die übrigen Kosten betragen : Fr. 49.— Schreibgebühren, Fr. 5.40 Stempel, Fr. 12.— Vorladungsgebühren, Fr. 18.— Zustellungsgebühren und Porto, Fr.15O.— Zeugenentschädigung. 6. Die Kosten werden dem Beklagten auferlegt. 7. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für aussergerichtliche Kosten und Umtriebe eine herabgesetzte Entschädigung von Fr. 300.— zu zahlen. 8. Mitteilung an die Parteien gegen Empfangsschein. IM NAMEN DES HANDELSGERICHTES Abteilung A Der Präsident: Dr. Blass. Der Sekretär : Dr. Kraft. Sämtliche Chassis Vollschwingachser, Direktlenkung, Schnellganggetriebe mit Gangwechsel ohne Auskuppeln, Oeldruckbremsen. Die Mercedes-Benz-Karosserien sind keine nachträglich aufgesetzten Fremdkörper, sondern zusammen mit dem ganzen Wagen in einem Guß entworfen und dem Chassis nach Gewicht, Maßen und innerem Aufbau auf Grund sorgfältigster Berechnungen und Versuche haargenau angepasst. Bitte besichtigen Sie unser reichhaltiges Lager neu eingetroffener ausgewählter Objekte. Aul Grund des deutschschweizerisghen Verrflchnungs&bkommens bezahlen wir heute die Ton um gelieferten Wagen «n die Schweizerische Nationalbank. DiefB.Zahlungen werden in erster Linie verwende! tür »chwe«erHche Waren oder ...
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