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... Dieses Abkommen trat am 1. Oktober 1934 für die Schweiz ebenfalls in Kraft. Die von den schweizerischen Unternehmungen (Swissair, Alpar und Ostschweizerische Aero-Qesellschaft) im Berichtsjahr beflogenen 20 Strecken weisen eine Länge von 3952 km (5001 km im Jahr 1933) auf. Die Einschränkung beruht hauptsächlich darauf, dass die Swissair sich aus wirtschaftlichen Gründen vorläufig an der Linie Zürich-Mailand nicht mehr beteiligt und den Postkurs Basel-Oherbourg eingestellt hat. Technische Kontrolle. Mit der Einführung grösserer Schnellverkehrsflugzeuge wurde auch die technische Kontrolle des gewerbsmässigen Luftverkehrs intensiviert, einerseits durch Erweiterung der wissenschaftlichen Grundlagen und Auswertungen, anderseits durch Organisation einer ständigen Ueberwaohung des technischen Betriebes. Die Vorbereitung eines besonderen Verfahrens, das die Schwingungsfrequenzen der lebenswichtigen FlugzeugteiLe periodisch zu ermitteln gestattet, stellt einen neuen, wichtigen Faktor für die Sicherheit des Verkehrs mit Hochleistungsflugzeugen dar. In Zusammenarbeit mit der Studienkommission für Luftfahrt an der eidgenössischen technischen Hochschule werden die Berechnungsgrundlagen für dieses aus dem Ausland bezogene Material nachgeprüft, während in Bezug auf die Festigkeitsberechnungen selbst auf die Musterprüfungen im Herstellungslande abgestellt ...
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