Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... entwirren, so sind die Schwierigkeiten für die Ausländer noch um so grösser. lo. dem Auto verkehren ? Auf diese oft gehörte Frage gibt folgende Feststellung der bündnerischen Regierung Aufschluss: « Mit dem 31. Dezember 1924 ist das durch die Volksabstimmung vom 24. Juni 1923 geschaffelie Gesetz betreffend probeweise Oeffnuitg einiger Strassen für das Automobil in Graubünden aufgehoben. Gleichzeitig ist auch die Vollziehungsverordnung des Kleinen Rates zu diesem Gesetz hinfällig geworden, und das Gesetz betreffend das Automobilverbot vom 5. März 1911 gilt wieder für das ganze Gebiet des Kantons Graubünden. Dasselbe lautet: Art. 1. Das Fahren mit Automobilen jeglicher Art, Personenund Lastautomobilen, sowie Motorvelos ist auf sämtlichen Strassen des Kantons Graubünden verboten. Art. 2, .Die Regierung ist nicht kompetent, irgend welche Fahrbewilligungen zu erteilen. Dazu erklärt der Kleine Rat: 1. Das kantonale Automobilverbot gilt für alle vom Kanton oder mit Kantonsbeiträgen gebauten Strassen. Diese Strassen dürfen mit Motorfahrzeugen weder in der Längsrichtung befahren, noch gekreuzt werden. 2. Der Bundesratsbeschluss vom 19. Oktober 1918 betreffend Benützung von Motorfahrzeugen für Sanitätszwecke ist nicht aufgehoben. Er lautet folgendermassen: « Der Kleine Rat des Kantons Graubünden wird ermächtigt, Bewilligungen zur Benützung von Kraftwagen zu ...
Kommentare