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... der vorausgesetzte Bau von Nationalstrassen 1. Klasse bis Göschenen und Airolo. Die ostschweizerischen Kantonsregierungen lehnen eine Zurückstellung der Bernardino-Route und des Ausbaues der entsprechenden Zufahrtsstrassen ab und setzen in ihrer Eingabe voraus, dass hinsichtlich des Bauprogrammes und der Kreditzuteilung mit Rücksicht auf das Bauvorhaben am Gotthard keinerlei Einschränkungen für den Bau der Nationalstrassen im ostschweizerischen Gebiet verfügt werden. Die Eingabe beschränkt sich aber nicht nur darauf, die Bedenken der ostschweizerischen Regierungen bezüglich des grossen, ja gigantischen Bauvorhabens am Gotthard vorzutragen, sondern die Eingabe stellt gleichsam in Kompensation eine ganz bestimmte Forderung auf, die wiederum die gemeinsame ostschweizerische Meinung wiedergibt: Die dem Beschluss der Bundesversammlung vom 21. Juni 1960 über die Festlegung des Nationalstrassennetzes beigefügte Liste der schweizerischen Nationalstrassen soll nämlich wie folgt ergänzt werden: Der Strassentunnel Göschenen—Airolo (N2) soll 2. Klasse und der Strassenzug Göschenen—Gotthardpass—Airolo 3. Klasse bleiben, während neu die N 13 Kreuzungen—Rorschach als Nationalstrasse 1. Klasse (Autobahn) aufgenommen werden soll. Damit will keine Hintansetzung der an sich auch in der Ostschweiz anerkannten strassenbauerischen Ansprüche der sogenannten ...
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