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... Urteil ist auch deshalb von besonderem Interesse, wei'l sich an den konzessionspflichtigen Fahrten zwei Unternehmer beteiligten, wovon der eine die Propaganda besorgte, der andere die Fahrten ausführte, und im gerichtlichen Verfahren jeder die Verantwortlichkeit für die Nichteinholung der Konzession auf den andern abzuwälzen versuchte. Auch in diesem Punkte haben die kantonalen Gerichte und das Bundesgericht die Auffassung der Postverwaltung geschützt, dass sich beide Unternehmer als gemeinsame Veranstalter und Organisatoren der Fahrten wegen Postregalverletzung straffällig gemacht haben. Demnach hat zum Beispiel auch ein Reisebureau, das selbst regelmässige Ausflugsfahrten ausführen lässt oder für solche eines andern Unternehmens Propaganda macht und Fahrgäste wirbt, je nach Umständen entweder die Konzession selbst zu lösen oder dafür besorgt zu sein, dass der Autounternehmer sie einholt. geordnet ist, dem Zündstrom den Uebergang in Funkenform erleichtern. Die Neuerung will die Tatsache ausnützen, dass radioaktive Stoffe ihre Umgebung ionisieren und deshalb elektrisch besser leitfähig machen. falles liege einzig im Verhalten des angetrunkenen Fussgängers. Das Gericht stimmte darin mit den Strafbehörden tiberein, die von einem Strafverfahren gegen den Radfahrer absahen, weil diesem kein strafbares Verhalten zur Last zu legen sei; die Schweiz. ...
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