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... im Zusammenhang mit zwei konkreten Gesuchen nun Gebrauch machen. Um die entsprechendenProjekte finanzieren zu können, möchte Bern den geplanten Schanzentunnel und Genf die «Traversee de la Rade»,die ebenfalls erst geplante Seebuchtquerung, zu gebüh- Delikte rascher ahnden Widerhandlungen, die häufig zuUnfällen führen oder eine Gefährdung zur Folge haben, sindgrundsätzlich nicht in die Bussenliste aufgenommen worden,sondern werden weiterhin im ordentlichen Strafverfahren geahndet. Eine Ausnahme wurde wie bisher nur bei ausgesprochenen Massendelikten wie Rotlichtmissachtung oder Radfahren ohne Licht gemacht, die sonst in der Praxis seltener bestraft würden. Das einfache und einheitliche Ordnungsbussenverfahren ermöglicht es der Polizei, diese Delikte häufiger undrascher zu ahnden, was im Interesse der Verkehrssicherheit liege, wie das Justizund Poli- Nr. 10/11 7. März 1996 zeidepartement (EJPD) fest- •hält. Während Radfahren ohne Licht neu mit 40 (beleucheteStrasse) bzw. 60 Franken (unbeleuchtete Strasse) geahndetwird, muss ein Fahrzeugführer für eine Rotlichtmissachtungneu 250 Franken hinblättem, was im Vergleich mit der geltenden Bussenliste (80 Franken) mehr als einer Verdreifachungentspricht. Diese Erhöhung verstärke die präventive Wirkungder Ordnungsbusse entscheidend, schreibt das EJPD. Wer allerdings das Rotlicht missachtet und dabei eine ...
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