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... hat Anspruch auf Preisnachlass, wenn der Sinn des Inserates durch Druckfehler entstellt oder dessen Werbewirkung durch wesentliche Mängel in der technischen Wiedergabe beeinträchtigt worden ist. Ein Recht auf unentgeltliche Wiederholung besteht nur dann, wenn durch ein Verschulden des Verlages die Anzeige ihren Zweck nicht erfüllen kann. Die Leistung von Schadenersatz für nicht oder unrichtig erschienene Inserate bzw. eine weitgehende Haftung bleiben ausdrücklich ausgeschlossen. Der Verlag übernimmt keine Verantwortung für die Qualität des Druckes in Fällen, wo ungeeignete Druckunterlagen geliefert werden. Vorbehalte des Verlages Der Verlag behält sich vor, Anzeigen, deren Aufmachung gegen den Anstand oder die guten Sitten verstossen oder mit der redaktionellen Haftung der «AR/RA» in Widerspruch stehen, zurückzuweisen. Für den Inhalt aller Anzeigen ist der Auftraggeber verantwortlich. Andere Abmachungen sind nur gültig, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt werden. Terminund Plazierungsvorschriften werden soweit möglich befolgt, jedoch kann keine Gewähr übernommen werden.r Der Verlag muss sich ferner das Recht auf Verschiebung vorbehalten. Entsprechend dem Artikel 28g ff des Zivilgesetzbuches haben alle Personen, die sich durch Tatsachenbehauptungen in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlen, das Recht, eine GegendarstelLung zu verlangen. Der Entscheid über die ...
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