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... geschrieben und gedruckt worden, und wir dürfen annehmen, dass unseren Lesern Ausführungen sowohl für als gegen die eine und die andere Besteuerungsart zu Gesichte gekommen sind. Deshalb fassen wir zunächst, im Sinne einer Gedächtnisauffrischung, die wichtigsten der in diesen Auseinandersetzungen vorgebrachten Argumente kurz zusammen. Für die Benzinsteuer: L Belastung nach Massgabe der effektiven Verkehrsleistung: Die Höhe der vom einzelnen Fahrzeughalter zu bezahlenden Steuer richte sich genau nach dem Benzinverbrauch — und dieser wiederum sei abhängig von der befahrenen Strecke, vom Wagengewicht, von der. F,aftr^ie§ptwin4i^eit,iMsou-YQn,aUfin .Faktoren, die auch für die durch das einzelne Fahrzeug verursachte «Strassenabnützung» bestimmend seien.. ' 2. Automatische Entlastung in der «stitlen» Zeit: Während unter dem Regime der PS- Steuer die Frage der Steuerrückerstattung für jene Zeit, da der Automobilist sein Fahrzeug nicht benützen kann oder will (im Winter, bei Krankheit, Militärdienst usw.), kaum je allen Anforderungen entsprechend gelöst werden könne, sei diese Anpassung bei der Benzin-Steuer überhaupt kein Problem. Denn unter ihrer Herrschaft bezahle man nur, wenn man fahre — und bezahle man nichts, wenn man nicht fahre. 3. Gleiche Besteuerung in allen Kantonen: Dass die Steuersätze von Kanton zu Kanton abweichen, sei sehr ungerecht. Die ...
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