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... leise laufenden Motoren kann besonders leicht eine Täuschung über die wirklich gefahrene Geschwindigkeit eintreten. Bei allen Fahrzeugkategorien erfordern leichte Gefällstrecken besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberschreitung. Zu beachten ist auch, dass das Voroder Nacheilen der Geschwindigkeitsmesser über 100 km/h ein grösseres Ausmass annehmen kann als üblich. Die Geräte sollten daher auch in diesem Geschwindigkeitsbereich geeicht und das Ergebnis durch eine aufgeklebte Marke festgehalten werden. Wer mit gleichförmigem Tempo einen Kilometer in 30 sec zurücklegt, fährt echte 130 km/h. Bei den Radarmessungen toleriert die Polizei 6 km/h bei einem Messergebnis von mehr als 101 km/h, somit auch ab 130 km/h. Ob diese Toleranzgrenze für Messungen über 130 km/h zu ändern ist, wird gegenwärtig von der Eidg. Polizeiabteilung geprüft. Nach dem Ordnungsbussenkatalog sind Ueberschreitungen von Höchstgeschwindigkeiten wie folgt abgestuft: — um 1— 5 km/h Fr. 20.— — um 6—10 km/h Fr. 40.— — um 11—15 km/h Fr. 60.— — um mehr als 15 km/h Verzeigung Auf die Autobahnhöchstgeschwindigkeit von 130 km/h bezogen bedeutete dies, dass mit Einschluss der Sicherheitstoleranzen folgender Tarif gilt: bis 136 km/h (130+6 Toleranz) frei ab 137 km/h (130 + 6+ 1) Fr. 20.— bis 141 km/h (130+6+ 5) Fr. 20.— ab 142 km/h (130+6+ 6) Fr. 40.— bis 146 km/h ...
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