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... EUR. Bei Diebstahl hat der Inhaber Strafanzeige zu erstatten. Der Inhaber muß seine persönliche Identifikationsnummer (PIN) jedem Dritten gegenüber geheimhalten. Der Inhaber der Zusatzkarte(n) erklärt durch seine Unterschrift den Beitritt zu dem Vertrag zwischen dem Inhaber der Hauptkarte(n) und der Bank. Für Beträge aus der Verwendung der Zusatzkarte(n) haften der Inhaber der Hauptkarte(n) und der Inhaber der Zusatzkarte(n) der Bank gegenüber gesamtschuldnerisch. Die Abwicklung erfolgt über das Konto des Inhabers der Hauptkarte(n). Der von der Bank eingeräumte Verfügungsrahmen ist für den Inhaber verbindlich. Für pflichtwidnges Verhalten von Kreditkarten-Akzeptanzstellen gegenüber dem Inhaber ist die Bank nicht haftbar. Der Inhaber beauftragt und ermächtigt die Bank, für seine Rechnung alle unter Verwendung der Karte{n) begründeten Forderungen zu begleichen. Er kann die so erteilten Weisungen nicht widerrufen. Einwendungen gegenüber Kreditkarten-Akzeptanzstellen können der Bank nicht entgegengehalten werden. Einwendungen gegen Abrechnungen sind binnen Monatsfrist seit Zusendung bzw. Kenntnisnahme geltend zu machen und danach unbeachtlich. Als Aufwendungsersatz erhebt die Bank für jede Bargeldauszahlung mittels Karte, auch aus Geldautomaten. 3% des abgehobenen Betrages, mindestens iedoch 5.- ÖM/2,56 EUR. für jede Auszahlung ...
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