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... die Gebühren für Motorfahrzeuge, die in Zü- rich und Winterthur stehen, diesen Städten zur Hälfte zufallen sollen. Der Reinertrag der dem Kanton und den beiden genannten Städten zufallenden Gebühren soll ausschliesslich für besondere Aufwendungen von Bau und Unterhalt von Hauptverkehrsstrassen bestimmt sein. Eine solche Verwendung wäre zweifellos zu begrüssen. Wird der Automobilist, der eine derart hohe Steuer zu bezahlen hat, aber auch eine Garantie erhalten, dass diese^ Beträge wirklich ihrer Bestimmung gemäss verwendet werden? Die Sache ist natürlich nicht so gemeint, dass die an den Fiskus abgeführten Beträge das Strassenbudget in willkommener Weise entlasten, so dass der Staat aus eigener Initiative weniger tut, als vorher, und im übrigen alles beim alten bleibt. In gewissen Kantonen ist es vorgekommen, dass der Staat die erhobenen Beträge einfach für die Strassenwalzung verwendet hat» was bereits nach dem alten System der Strassenbautechnik hätte geschehen sollen. Es darf billigerweise erwartet werden, dass der Staat zuerst seine Pflicht tut und die Strassen aus eigenen Mitteln soweit instand setzt, wie es nach bisherigem technischen Können erwartet werden dürfte, bevor er die Extrasteuer, die ihm aus der Tasche der Automobilhalter zufliesst, anrührt, und dann aber auch wirklich Strassen herstellt, wie es die Anforderungen des, modernen Verkehrs ...
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