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... zu schaffen gab und in den darauffolgenden Wochen durch die nationale Sportkommission eine gründliche und sorgfältige Abklärung erfuhr, um an der Berner NSK-Sitzung vom 29. Oktober die von uns in der letzten c AR » geschilderte Erledigung zu finden, wird nun auch noch die höchste Berufungsinstanz im schweizerischen Automobilsport, das nationale Schiedsgericht des ACS, beschäftigen, da zwei Konkurrenten der Neuenburger Veranstaltung sich dem Entscheid der NSK nicht glaubten beugen zu können und daher gegen ihn appellierten. Nun waren wir freilich nie und nimmer der Auffassung, der Entscheid der NSK sei dazu angetan, beide Parteien — die Befürworter einer Neutralisierung der ersten Etappe wie deren Opponenten — zufriedenzustellen. Schon die Natur der Sache an sich verunmöglichte es unserer Sportbehörde, ein gewissermassen salomonisches Urteil zu fällen. Dass der Fehler in erster Linie bei den Organisatoren lag, wenn es überhaupt soweit kommen konnte, dafür gab es für uns allerdings schon am Tage der Veranstaltung so einwandfreie Indizien, dass wir in unserer Berichterstattung die Behauptung wagen durften, die Leidtragenden würden diesmal ausschliesslich bei den Konkurrenten selbst zu suchen sein. Wir hatten mit dieser Feststellung um keinen Ton zu hoch in die Harfe gegriffen. Auf der andern Seite glaubte man allerdings dennoch die Erwartung hegen zu ...
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