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... Was der Automobilist Ober die Alpen wissen will, findet er bestimmt und lückenlos in diesem prächtigen Band, der jedem Fahrer unzählige Anregungen für herrliche Alpenfahrten vermittelt. Preis des vorzüglich ausgestatteten Leinenbandes nur Fr. 8. In allen grössern Buchhandlungen und beim Verlag A Hallwag. Bern A Vom Sekretariat des Ausschusses der amtlichen kantonalen Automobilexperten der Schweiz erhalten wir nachstehende Erwiderung zu dem in No. 51 der c A.-R.» (22 Juni 1934) erschienenen Artikel über das Vortrittsrecht: Es ist notwendig, vorab den Artikel 21 des Bundesgesetzes anzuführen: A r t. 2 7. 1. Bei Strassengabelungen und -kreuzungen hat der Führer die Geschwindigkeit seines Fahrzeuges zu massigen und einem gleichzeitig von rechts kommenden Motorfahrzeug den VoTtritt zu lassen. 2. Werden bestimmte Strassen als Hauptstrassen gekennzeichnet, so hat das auf der Hauptstrasse verkehrende Motorfahrzeug den Vortritt; das aus der Nebenstrasse kommende Motorfahrzeug hat die Geschwindigkeit zu massigen. Viele Automobilisten glauben, das Vortrittsrecht könne ohne jede Einschränkung beansprucht werden, d. h. bei Strassengabelungen und -kreuzungen besitze das von rechts kommende Motorfahrzeug ohne weiteres den Vortritt, mit Ausnahme der auf speziell gekennzeichneten Hauptstrassen verkehrenden Motorfahrzeugen. Dabei wird übersehen, dass der Art. 27 viel ...
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