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... werden nun vor ein ia.it accompli gestellt und dürfen noch «ja» sagen. Allerdings sollen sie dafür eine Vertretung in der paritätischen Kommission, d. h. jetzt im Vorstand der Korporation bekommen, aber dieser Instanz nehmen ja die ihr untergeordneten, endgültig beschliessenden Fachausschüsse alle Wirkungsmöglichkeiten einfach weg. Und der eventuell noch zustandekommende Fachausschuss für •Konsumentenfragen hat, nach einem von der Preiskontrolle aufgestellten Schema, nicht wie die übrigen Ausschüsse die Möglichkeit, auf die Lokalkonferenzen Einfluss 'zu nehmen, sondern er darf (durch eine punktierte Linie angedeutet) lediglich mit dem Sekretariat verkehren. — Dass sich die Konsumentenverbände dazu hergeben, diese Feigenblatt-Rolle zu spielen, darf füglich bezweifelt werden, und so lange ist und bleibt die Korporation ein Preßkartell. Aber trotzdem wird nun in der nächsten Session für sie die Allgemein\ erbindlichkeit verlangt und wird damit zum Muster und Präzedenzfall für die weitere berufsständische und korporative Durchgliederung der schweizerischen Wirtschaft. Gelingt dieser Vorstoss, der zweifellos hinter den Kulissen auf beste vorbereitet worden ist, so ist nicht einzusehen, wie dann ähnlichen Korporationen die gleiche Allgemeinverbindlichkeit verweigert werden könnte, und dann ist die verfassungsmässige Handelsund Gewerbefreiheit für länger ...
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