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... Originalität vermissen, welche für die Schutzfähigkeit als Modell erforderlich sei. An dieser Auffassung war nachAnsicht des Bundesgerichts nichts auszusetzen. Gerade die Betrachtung der Gesamtkarosserie und nicht nur der Kotflü- gel allein zeige, dass neue ästethische Akzente nicht mit den Kotflügeln, sondern mit demKühlergrill, den Blinkern und der Stossstange gesetzt wurden. Schliesslich genügt es zur Verneinung der Schutzfähigkeit desvon X hinterlegten Kotflügels - so meinten die Bundesrichter -, dass die erforderliche Originalität gegenüber dem modellrechtlich nicht geschützten Kotflügelder Vorgängerserie fehlt. Auch die weitere Begründung, das Winterthurer Unternehmen habe durch die Herstellung von Kotflügeln gegen dasGesetz des unlauteren Wettbewerbs verstossen, traf nicht zu. Denn nach den Vorschriften dieses Gesetzes handelt nur unlauter, wer Massnahmen trifft,die geeignet sind, Verwechslungen mit den Waren, Werken,Leistungen oder dem Geschäftsbetrieb eines andern herbeizuführen. Vielmehr sei eine Nachahmung erlaubt, soweit nichtpatent-, Urheberoder modellrechtliche Schutzansprüche entgegenstehen. Irreführung Demnach verstösst das Verwenden einer fremden Konstruktionsoder Gestaltungsidee fürsich allein nicht gegen das Gebot des lauteren Wettbewerbs. Es genügt folglich nicht, dassinfolge der Nachahmung die Waren ...
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