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... das Vierfache eines Alleinstehenden verdiente. In Frankreich gab es zur Geburtenförderung seit Kriegsende Kindergeld, das aber nicht von den Unternehmen, sondern aus der Staatskasse gezahlt wurde. Der erwähnte Algerier hatte auf dem Lohnzettel also die gleichen Stundenlohnsumme wie der «Alleinstehende». Ein sehr hoher Betrag kam ihm dann allerdings aus der staatlichen Familienkasse per Überweisung ins Haus, wobei dieser bei neun Kindern durchaus das Vierfache des geringen normalen Stundenlohns betragen haben könnte. In der Tat stieg das staatliche Kindergeld mit jedem zusätzlichen Kind stark an, so dass die Beträge bei mehr als drei Kindern bereits die Höhe der Lohnsumme ausmachen konnten. Das ist aber seit Mitte der sechziger Jahre vorbei. Auch heute gibt es Kindergeld, die Beträge sind aber weitaus geringer, als es früher der Fall war, so dass ein angelernter Arbeiter, ob er nun Franzose ist oder eine andere Staatsangehö- rigkeit besitzt, bei einer so hohen Kinderzahl sein Einkommen im Vergleich zum Stundenlohn höchstens verdoppeln kann. Für höhere Einkommen wird das Kindergeld, das bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird, zudem eng begrenzt. Redaktion: Hans U. Büschi (Chefredaktor); Max Nötzli (steltv. Chefredaktor); Kuno Brunner (Technik); Adriano Cimarosti (Sport); Roger Gloor (Ausland); Martin Wyler (Tests); Markus Huber (Nutzfahrzeuge); ...
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