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... Zwischenzeitlich entschied sich der Bundesratam 11. März 1991 für die Einführung eines solchen Ökobonus, «sobald ein tauglichesFahrleistungs-Erfassungssystem vorhanden ist». Der jetzt (erst)veröffentlichte Bericht beinhaltet eine Synthese der Grundlagen, die im Hinblick auf diesen Entscheid vom vergangenenMärz erarbeitet worden sind. Der vom BUWAL veröffentlichte Synthesebericht klingt amAnfang noch recht zuversichtlich. Geschildert wird zuerst der«Steckbrief» des untersuchten Ökobonus: Mit einer durchschnittlichen Abgabe von 10Rappen pro Fahrzeugkilometer wird eine weitere Reduktion derStickoxidemissionen um etwa 4000 Tonnen pro Jahr erreicht(längerfristig 2600 Tonnen). Unter Berücksichtigung des zuerwartenden und beabsichtigten Nr. 36/29. August 1991 Verkehrsrückgangs um 10 bis15 % werden bei diesem Abgabesatz Erträge von etwa 4 MiaFranken im Jahr erwartet oder 600 bis 700 Franken pro Einwohner, die als Ökobonus wieder zurückzuerstatten wären. Die Abgabe würde nach Gewicht des Fahrzeugs abgestuftund für Katalysator-Fahrzeuge tiefer angesetzt als für Nicht-Kat.-Fahrzeuge. Lastwagen würden nicht über den Ökobonus, sondern über die Schwerverkehrsabgabe erfasst. Weniger günstig tönt es im Bericht, sobald das Augenmerk auf die Kosten für den Vollzug und dieDurchführung gerichtet werden. Noch verhältnismässig günstigkäme die Administration zu stehen. ...
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