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... Franken pro Jahr anfallen. An diese Kosten nun will der Bund Subventionen von 50 bis 90 Prozent ausrichten, d. h. die Beitragssätze sollen nach der Finanzkraft der Kantone, ihrer Belastung durch die Nationalstrassen und ihrem Interesse an den Autobahnen abgestuft werden. In der Bundesverwaltung geht man von der — im Vernehmlassungstext ausdrücklich als «pauschal» qualifizierten — Annahme aus, dass für Flachlandstrekken in der Regel 50 Prozent der Unterhaltsund Betriebskosten, für Gebirgsstrecken 90 Prozent durch Bundesmittel gedeckt werden sollten. Demgegen- über hat sich die Kommission Hürlimann für dieselben Beitragssätze ausgesprochen, die beim Nationalstrassenbau angewendet werden. Welche der hier skizzierten Varianten letzten Endes in der Ausführungsgesetzgebung verankert werden soll, ist momentan von untergeordneter Bedeutung, denn bei der Revision des zitierten Verfassungsartikels geht es einzig und allein um die Formulierung des Subyentionsgrundsatzes. Angesichts des über alle Massen beanspruchten Bundessäckels stellt sich automatisch die Frage nach der Finanzierung dieser zusätzlichen Bundesaufwendungen. In der Vernehmlassung, die bis zum 15. November 1973 befristet ist, wird beruhigend versichert, dass zumindest der betriebliche Unterhalt und die Polizeiüberwachung berappt werden könnten. Offen sei heute die Frage, ob für den ...
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