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... Verdunkelungslichtes, die sich auszugsweise in Nr. 17 der «A.-R.» wiedergegeben fanden, ist berichtigend nachzutragen, dass die Verdunkelungsvorrichtungen für die Standlichter und die rückwärtige Beleuchtung aus einem dunkelblauen oder schwarzen Anstrich bestehen sollen, aber nicht müssen. Die entsprechenden Stellen in den Instruktionen lauten nämlich: «Bei starken Standlichtern empfiehlt es sich, die obere Hälfte des Streuglases mit einem undurchlässigen oder dunkelblauen Anstrich zu versehen. Nur Standlichter, welche sich in getarnten Scheinwerfern befinden, müssen nicht blau sein, da deren Licht sonst kaum sichtbar wäre.» Schlussund Stoplichter wie Fahrtrichtungszeiger können ihre Farbe (rot bzw orange) zwar behalten, doch ist die Helligkeit soweit herabzusetzen, dass sie auf mehr als 500 m nicht mehr sichtbar sind. «Es geschieht dies» — so liest man in den Instruktionen — «bei Schlussund Stoplichtern am besten durch schwarzen Anstrich der Abschlussscheibe, unter Freilassung eines Schlitzes von etwa 2 cm». Keine Richtungszeiger mehr; Auspuffrohre werden kürzer. Wenn Deutschland, wie an dieser Stelle kürzlich gemeldet, bei der Neuzulassung von Motorfahrzeugen keine Richtungszeiger mehr verlangt, so stellt dieser Verzicht nichts anderes als eine der unmiU telbaren Auswirkungen der verschärften Typenbeschränkung dar. Gegenüber dem s. Zt. vom ...
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