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... ■WHUlPj^ 3 ccm Penicillin oder 76 Es gibt zwei Möglichkeiten, Deinem Land zu dienen: Wehrdienst oder Zivildienst. Beides hat Vorund Nachteile. Bei der Bundeswehr schwörst Du den Eid, die Bundesrepublik mit der Waffe und Deinem Leben zu verteidigen. Beim Zivildienst schwörst Du gar nicht. Dafür wirst Du auch drei Monate länger verpflichtet. Mit 18, wenn's soweit ist, hat jeder einen Gewissensbiß. Soll ich, soll ich nicht. Was der Staat von Dir verlangt, und was Du wirklich kannst, sagt Dir das Grundgesetz. Lies: Art. 12 (Freiheit der Berufswahl, Verbot der Zwangsarbeit) (1) Alle Deut schen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausbildung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffent lichen Diensleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheits entziehung zulässig. Art. 12a. (Wehrpflicht und andere Dienstverpflichtungen) (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verwei- ! gert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. ...
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