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... beim Schipke-Reifen auf alle Fälle ausgeschlossen, da die Möglichkeit der Z ^ung des Gewebes sowohl während der Fabrikation, da c0^ Reifen der Felgengröße entsprechend hergestellt werden V- \<n, was bei anderen Konstruktionen nicht der Fall ist, als aucli Ehrend der Montage, weil diese lediglich von Hand, also ohn^ s Werkzeug, ausgeführt wird, abgeschnitten ist. Es findet also ifidt anderen Worten keinerlei Vergewaltigung des Reifens mehr sfatt. Der Schipke-Patentpneu (Abb. 2) besteht zunächst aus dem Pneumatikkonstraktion. üblichen Luftschlauch c und einem Mantel a b, der mit hakenartigen Wülsten f1 und f2 versehen ist, die ineinandergreifen und so den Mantel vollständig abschließen. Außerdem sind noch beiderseits zwei wulstartige Ansätze mit Drahteinlagen, e I und e II, bestehend aus 16 im Dreieckprofil zusammengelegten Drahtwindungen, welche den Reifen an den Felgenrändern festhalten. Die Felge selbst ist dreiteilig. Sie besteht zunächst aus der Grundfelge g, ferner aus einem abnehmbaren Seitenflansch h, Abb. 2. der nach Art der bekannten abnehmbaren Felge von fünf Bolzenschrauben mit Muttern i festgehalten wird und schließlich aus einer zusammensteckbaren Einlagefelge. Letztere, welche aus Aluminium besteht, verdient in ganz besonderem Maße als ein bedeutender Wesensfaktor der ganzen Schipke-Bereifung hervorgehoben zu werden, da es ...
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