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... verstehtman die entnehmbare Strommenge in Amperestunden (Ah). Die Nennkapazität K 20 ist diejenige, die eine voll geladene Batterie bei 20-stündiger Entladung und dem vorgegebenen Entladestrom (Mo des Zahlenwertes der Nennkapazität) abgeben kann, bis eine Ladeschlussspannung von 1,75 V je Zelle erreicht wird. Der Kälteprüfstrom (A) gibtAufschluss über das Startverhalten. Der angegebene Kälteprüfstrom ist die Stromstärke, die eine voll geladene, intakte Batterie bei -18 °C abgeben kann, ohnedass die Zellenspannung nach 30 s Entladezeit 1,25 V bzw. nach150 s 1 V unterschreitet. Die Nennspannung (V) ergibt sich aus der Anzahl Zellen (2 V). Die Ruhespannung wird in unbelastetem Zustand gemessen und gibt nur bedingt Aufschlussüber den Ladezustand. Dieser kann am besten durch Spannungsmessung unter Belastungbeurteilt werden. Die Ladespannung in Abhängigkeit vom Ladezustand: Hat eine Zelle 2,4 V erreicht, fängt sie bei weiterem Laden an zu gasen (Gasungsspannung). Die Batterie ist dannzu etwa 80% geladen. Durch weiteres Laden kann die Zellenspannung auf 2,75 V ansteigen (Ladeschlussspannung). Weitere Möglichkeit zur Beurteilung des Ladezustandes: Bei einer Säuredichte von 1,12 g/cm ’ist die Batterie entladen, bei 1,28 g/cm 3 voll geladen. Bs/cst STICHWORT Akkumulator Energiespeicher,der bei Zufuhr von Gleichstrom elektrische in chemische ...
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