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... auf dem schlechteren Ohr mindestens 1—0,5 m Flüstersprache und 6 m Umgangssprache. 3. Kategorie: Nicht berufsmässige Fahrer (Qelegenheitsfahrer). Für sie kann eine relativ wesentliche Schwerhörigkeit akzeptiert werden. Das Minimum der unbeanstandeten Hörweite ist 6 m Koriversationssprache auf jedem Ohr. Bei einer Hörweite von 6 m Konversationssprache nur für binaurales Gehör soll die Probe von Esch über die Perzeption von Signalen angestellt (und natürlich auch bestanden) werden. (Hier würden sich die besseren Konditionen des Mittelohrschwerhörigen gegenüber dem Labyrinthschwerhörigen manifestieren.) Sinkt die Hörweite auf einem Ohr gegen 2 m Konversationssprache, so muss das bessere die entsprechende Mehrdistanz über 6 m Konversationssprache aufweisen. Eine Hörweite von gegen 0,5 m Konversationssprache auf einem Ohr gilt praktisch als Taubheit (weil damit das binaurale Hören auf nützliche Distanz aufhört). In diesem Falle gelten die Bestimmungen für Einohrige. Einohrige sollen mindestens 5 m Flüstersprache wahrnehmen (als Kompensation für das fehlende Richtungshören). Der Einohrige soll nur Fahrzeuge mit Steuerung auf der dem gesunden Ohr entsprechenden Seite führen. b) Revisionen sollen in einem (noch zu bestimmenden) Turnus für alle Führer stattfinden. c) Die Untersuchung geschieht durch eine beamtete ärztliche Stelle (z. B. Poliklinik), die in ...
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