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... mit Privatpraxis zu vergleichen.“ Günter Melke in Nürnberg Das Straßenverkehrsaml Nürnberg nimmt hierzu Stellung: „Die Abgabe der Umsatzerklärungen ist jedem Bedarfsträger freigestellt. Es hängt von dieser in keinem Fall die Zuteilung der monatlichen Treibstoffmengen ab. Jeder Bedarfsträger erhält grundsätzlich feststehende, nach bestimmten Gesichts punkten ausgearbeitete Monatsmengen. Die verpönte Umsatzerklärung wird aus folgendem Grund verlangt: Die meisten Firmen kommen naturgemäß mit den zugewiesenen Treibstoffmengen nicht aus. Es wird für alle möglichen Zwecke, z. B. Fahrten ins Ausland, zu Ausstellungen und Messen, Tagungen, Besprechungen usw. zusätzlich Treibstoff gefordert. In einer Stadt wie Nürnberg ist es unmöglich, die innere Struktur von Tausenden von Firmen zu kennen. Anders ist es in der Provinz, wo ein relativ kleiner und daher leichter übersehbarer Kreis von Firmen betreut wird. Nachdem wir nach Möglichkeit in allen Fällen helfen wollen, richten sich die zusätzlichen Zuteilungen maßgeblich nach dem Umsatz des Unternehmens. Es dürfte klar sein, daß wir einer Firma mit größerem Umsatz auch in größerem Umfange helfen müssen. Hier gibt uns die Umsatzerklärung wertvolle ‘Hinweise. Selbstverständlich werden die uns anvertrauten Umsatzerklärungen ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet. Ganz abgesehen davon, daß diese Zahlen nur einem ...
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