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... Die vom eidgenössischen Justizund Polizeidepartement einberufene Expertenkommission für ein Automobilgesetz hat während der ganzen letzten Woche in Bern den Vorentwurf eines Bundesgesetzes durchberaten. Der erste Abschnitt des Vorentwiirfes. der das Bewilligungsverfahren für Motorfahrzeuge und Fahrräder, sowie für die Führer derselben regelt, wurde im grossen und ganzen gutgeheissen. Die Prüfung der Wagen soll im Kanton stattfinden, wo sie ihren Standort haben, ebenso der Entzug der Verkehrsbewilligung. Für die Führung von Lastwagen ist eine besondere Bewilligung notwendig. Wird eine Führerbewilligung drei Jahre lang nicht erneuert, so ist erneute Prüfung des Bewerbers nötig. Bei schwerer Verletzung der Verkehrsvorschriften kann die Führerbewilligung entzogen werden. Wer berufsmässig Lehrfahrten ausführt, soll einer Konzession bedürfen; dagegen beliebte die Konzessionierung von. Chauffeurschuleu nicht. Ebenso wurde die Aufnahme von Arbeitszeitbestimmungen für Chauffeure, die nicht unter das Postverkehrsgesetz fallen, verworfen. Das Verfahren über Verweigerung oder Enlzug von Bewilligungen soll sich vor einer einzigen kantonalen Instanz abspielen. Der Rekurs an die eidgenössische Instanz soll an eine verkürzte Frist von vierzehn Tagen gebunden sein und keine zwangsläufige aufzuschiebende Wirkung haben ; wohl aber soll ihm solche gegebenenfalls ...
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