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... aber fürden Gütertransport in der Schweiz, doch das ist der Preis, den wir zahlen müssen und den wir akzeptieren sollten. Sie sind für die bilateralen Abkommen, aber gegen die flankierenden Massnahmen. Weshalb? Die Pflichten und Rechte aller Parteien sind in den Abmachungen klar umschrieben. Die Aufhebung der 28-t-Limite für den Strassengüterverkehr ab 2001 wird zu massivem Mehrverkehr von Lastwagen auf Schweizer Strassen führen. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und die Neat (Neue Eisenbahn-Alpentransversale) werden nichts dagegen auszurichten vermögen. Gleichzeitig hat sich das Stimmvolk für eine Reduktion des Strassenverkehrs ausgesprochen. Die Regierung musste also etwas unternehmen und hat sich entschieden, den Wählern noch mehr Sand in die Augen zu streuen. Dieser Sand sind die Begleitmassnahmen, die einzig die Schweizer betreffen.- Für die ausländischen Unternehmen geltenallein die Abkommen, nicht die flankierenden Massnahmen Sind die Begleitmassnahmen unnötig?Ja. Der Bundesrat täte besser daran, die Situation der SBB zu verbessern. Unser Land hat sich für ein Abkommen mit der EU ausgesprochen, und es ist Zeit, den zweiten Schrittzu unternehmen. Das heisst, das Strassennetz, wo nötig, auszubauen. Der Bundesrat hat sichindes entschlossen, nicht auf diesen Punkt einzugehen, solange die Arbeiten zur Bahn 2000 nicht abgeschlossen sind. Diese ...
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