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... das Autogewerbe, wie in Nr. 23 der « A.-R.» gemeldet, Protest erhoben. Und mit Erfolg. Wie wir aus kompetenter Quelle erfahren, wird auch in solchen Fällen Inskünftig die Reifenbezugsbewilllgung erteilt, und zwar direkt durch das Kontrollbüro, womit die Möglichkeit zum Erwerb eines Wagens als Kapitalanlage auch dann möglich ist, wenn dessen Pneus zu den heute bereits fehlenden Dimensionen zählen. Allerdings bleibt dabei die Pflicht zur Ablieferung dieser Reifen Sm Falle einer allgemeinen Enteignungsaktion für Personenwagenreifen vorbehalten. Die Anbringung dieser generellen Klausel bei der Erteilung der Bewilligung ist durch die Verhältnisse diktiert, doch liegt kein Grund zu der Annahme vor, dass eine solche Aktion in nächster Zeit zur Durchführung gelange. Wiewohl die Schritte nach einer Revision der Reqtiisitionsverordnung eingeleitet sind (siehe Nrn. 22 und 23 «A.-R.*), nehmen die neuen Voreinschatmngen trotzdem ihren Fortgan?. Um Aufechluss darüber ersucht, hat die Abteilung für Heeresmotorisierung geantwortet, dass es sich momentan weniger um die Festsetzung neuer Einschatzungswerte als um eine Nachprüfung des Zu- Standes der Wagen und der Bereifungen handle, die um so gerechtfertigter sei, als eine Reihe von Fahrzeugen bereits1 eine längere Stillstandsperiode hinter sich haben. Dass die Wagen nach einer Einigung über die Revision der ...
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