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... Steinschlagund Lawinengalerien sowie SOS-Telephonen versehen werden, um so weniger wird man sich der Gefahren bewusst, die auf weniger gut ausgerüsteten zweitund drittklassigen Bergstrassen, bestehen. Diese Gefahren sind, wenn alles im Auftauen begriffen ist, selbst bei schönstem Wetter und trockenen Strassen vorhanden, und sie werden um so grösser, je weiter man sich von den vielbefahrenen Routen entfernt. Es ist jetzt an der Zeit, erneut darauf hinzuweisen, dass das Befahren der nicht offiziell geöffneten und mit Fahrverbot belegten Bergstrassen mit vielen Risiken verbunden ist. Es stimmt bedenklich, wenn man sieht, wie oft solche Fahrverbote missachtet werden, nur weil man sich unbeobachtet fühlt oder weil man das schlechte Beispiel anderer nachahmen will. Beim Befahren verbotener Strecken entfällt jede Werkhaftung des Strasseneigentümers. Man handelt auf eigene Gefahr und macht sich erst noch straffällig. Die Behörden, welche die Verbot- Signale aufstellen, sind sich der Gefahren wohl bewusst. Für den Laien ist es aber kaum erkennbar, dass eine vom Schnee befreite, trockene Bergstrasse von weit oben her durch Steinschlag, Lawinen oder Sturzbäche bedroht sein kann. Winterschäden, welche noch nicht behoben sind, können den Absturz von Fahrzeugen samt Strasse zur Folge haben. Auch eine nicht mit Fahrverbot belegte Passoder Bergstrasse birgt ...
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