Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... m. Antwort 8910. Pneufräsen. Zuschrift weiteritet. Red. II. Antwort 8914. Kühlwasserverlusi Der unerklärliche Durst rührt gewöhnlich von grosser Hitze her. Sie fahren wahrscheinlich noch mit Sommeröl; der Motor erhitzt sich zu viel und braucht Wasser. E. P. in H. Frage 8925. Vollziehungsverordnung und Flaggenstangen. Zählen Flaggenstangen auch zu den technisch nicht erforderlichen Teilen am Auto, die nach der Vollziehungsverordnung zum neuen Bundesgesetz über den Motorfahrzeugund Fahrradverkehr verboten sind? L. M. in B. Antwort- Die Vollziehungsverordnung verbietet nicht schlechtweg alle technisch nicht erforderlichen Teile, sondern nur solche, die in engem Verkehr und bei Zusammenstössen gefährlich werden können. Wenn also Flaggenstangen, wie sie zum Befestigen kleiner Clubwimpel u. dgl. im Gebrauch stehen, derart ausgeführt und befestigt werden, dass sie unmöglich gefährlich sein können, so steht ihrer Anwendung nichts im Weg. Unseres Wissens erachten die meisten zuständigen Behörden diese Bedingung dann als erfüllt, wenn die Flaggenstangen federnd befestigt und an ihrem oberen Ende kugelig oder wenigstens ganz stumpf sind. at. Frage 8926. Voilzichungsverordnung und Pufferstangen-Anordnung. Warum hat man nicht endlich eine einheitliche Höhe der Stoßstangen verordnet? Es scheint mir, dass eine solche Bestimmung weit mehr dem Zweck ...
Kommentare