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... ab 1994 wohl von allen Bundesländern übernommen wird. In ihr ist das bisherige Tiefgaragen-Verbotfür Fahrzeuge mit »Speichergas« (Flüssiggas) nicht mehr enthalten. Wegen der strengen Sicherheitsbestimmungen, die heute für Autogasanlagen gelten, wird das Brandoder Explosionsrisiko nicht mehr höher eingeschätzt als bei Benzinfahrzeugen. Scheidung vom Rabatt? »Bekommen nach einer Scheidung beide den Schadenfreiheitsrabatt, wenn künftig jeder sein eigenes Auto fährt?« Wolter Möller, Naumburg Nein. Man kann zwar aus einem Ehepaar zwei Singles machen, aber aus einem Rabatt keine zwei - auch keine halben. Hier geht's um »alles oder nichts«: Den Rabatt bekommt nur eine(r), der/die andere muß bei der Versicherung von vorn anfangen. Wer das Rabatt- Glück genießen soll, darüber können sich die Scheidungswilligen einigen (»Rabatt für mich, Fernseherfürdich«). Sonst bleibt, wenn das Gericht nicht anders entscheidet, der volle Rabatt bei dem, auf den das Ehe-Auto versichert war. Und natürlich kann nur voll in den Rabatt einsteigen, wer schon entsprechend lange das bisher gemeinsame Auto »nicht nur gelegentlich« benutzt hat. Das lohnt sich dann aber auch: Ein alter Versicherungsrabatt ist meist viel mehr wert als ein neuer Fernseher. Alter Kindersitz noch zugelassen? »Wir haben einen alten Kindersitz ohne Prüfzeichen, der ...
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