Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... nicht berücksichtigt wird, weil sie bei Zugfahrzeugen ohne Allradantrieb für Wagen mit Frontantrieb anders lauten müsste als für solche mit Hinterradantrieb. Red. Unsere Firma wird oft von Ausländern, die ihre Ferien in der Schweiz verbringen wollen, über Detail-Vorschriften für Wohnwagen in der Schweiz gefragt. Wir beantworten alle diese Anfragen wie folgt: «So klein unser Land auch ist, legen die Behörden doch Wert darauf, möglichst eigene Vorschriften zu machen. Es sieht leider manchmal so aus, als ob die Eidgenossen etwas gegen die Wohnwagen hätten. Sie haben richtig gehört, dass wir spezielle Vorschriften für Wohnwagen haben: Höchstmasse: 210 cm breit, 600 cm lang, einschl. Deichsel. Als Touristenland mussten sich die Behörden jedoch etwas einfallen lassen, um Ausländer nicht gleich an der Grenze abzuschrecken: Ausländer dürfen mit Wohnwagen bis zu 7,0 m Länge, einschl. Deichsel, und bis zu 220 cm Breite in unserem Land fahren, sofern sie gewillt sind, am Zoll die bescheidene Gebühr von 10 Franken zu bezahlen! Es steht Ihnen somit nichts als eine kleine Gebühr im Wese, um mit ihrem Caravan den Urlaub in der verbringen. Das Gesetz lässt übrigens noch ein ,Ventil' offen, sofern Sie einmal mit einem noch grösseren Wohnwagen an der Grenze stehen: Mit einem Allradfahrzeug (Jeep, Land-Rover, Range Rover usw.) können Sie Wohnwagen ohne ...
Kommentare