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... einheitliche Praxis in den Kantonen angestrebt, so zwar, dass sich beim Wiederaufleben des Automobilverkehrs auch jene Führer, die zwar nicht mehr fahren konnten, ihren Ausweis aber trotzdem regelmässig erneuerten, in allen Kantonen der Kontrollprüfung unterziehen sollen. Die rechtliche Grundlage dazu bietet Art. 9, Abs. 5, des Motorfahrzeuggesetzes. Eine Schikane ist damit nicht bezweckt, vielmehr wird, wie der vom Eidg. Justizund Polizeidepartement aufgestellte «Katalog» der Prüfungsaufgaben zeigt, nur das verlangt, was — im Interesse der Verkehrssicherheit — als absolutes Minimum zu gelten hat. Schliesslich beleuchtete Fürsprech Plumez, Adjunkt der Polizeiabteilung, noch die Frage der numerierten Kontrollschild er für die Fahrräder, eine Angelegenheit, worüber im vergangenen Juli eine Aussprache zwischen Behörden und Strassenverkehr-Verbänden stattgefunden und die damit geendet hatte, dass die Wiedereinführung einer eigentlichen Polizeinummer abgelehnt worden war, •weil nach der Auffassung der grossen Mehrheit eine kleine, eingestanzte Registriernummer, wie sie ja fast alle Kantone schon kennen, für den angestrebten Zweck genügt. Im Anschluss daran Tnirde die Frage auch noch den Kantonen unterbreitet. Alle diese Probleme fanden an der Polizeidirektoren-Konferenz ihre Erledigung damit, dass diese beschloss, sie zur weiteren Verfolgung an die inter- ...
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