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... mit Nummern erhalten sollten, die an der Vorund der Rückseite der Wagen zu befestigen sind. Des weitern soll den betreffenden Fahrern ein Exemplar der in Kraft stehenden Bestimmungen über den schweizerischen Automobilverkehr ausgehändigt werden. Immerhin soll diese Massnahme nicht den Charakter einer Steuer haben und die betreffenden Behörden dürfen von den ausländischen Automobilisten für die Anbringung der Schilder nur eine kleine Entschädigung beziehen. Durch die obigen Entscheidungen wurde somit ein Teil der Wünsche, welche die aargauischen Gemeinden in ihrer bekannten Eingabe formuliert haben, behandelt. Auf die übrigen Begehren ist die Konferenz teils nicht eingetreten, in der Annahme, dass sie ausserhalb den Rahmen des Konkordates fallen, teils wurden sie zum Studium und zur Antragstellung an das Departement des Innern verwiesen. Damit sind auch die Traktanden des zweiten Konferenztages erschöpft. Ein Blick auf das Resultat der ganzen Konferenz zeigt neuerdings die Notwendigkeit einer Regulierung durch ein Bundesgesetz an Stelle des Konkordates. Gerade einer der wichtigsten Punkte, die Strafansätze für die Uebertretungen, wird, solange die Justizhoheit der einzelnen Kantone auf diesem Gebiete besteht, von Konkordates wegen nicht geregelt werden können. Aber auch ein Bundesgesetz wird angesichts der Tatsache, dass der Automobilismus nicht nur ...
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