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... Nash, Chandler, American etc., konstruieren Wagen, die in die Gewichtsvorschrift der ersten beiden Kategorien des Reglementes nicht hineinpassen, weil ihnen das Reglement ein Cewicht aufbürdet, für das sie nicht geschaffen sind. Auch Konstrukteure in anderen Ländern haben den Grundsatz: leichte Bauart bei guter und sicherer Leistung und billigen Betriebskosten übernommen. Ich erinnere nur an eine Reihe moderner Fahrzeuge, französischen, englischen, deutschen und italienischen Ursprungs; diese sämtlichen Marken passen, wie gesagt, nur dann in die Bestimmungen des Reglementes hinein, wenn ihnen nach der normalen Benützung des Fahrzeuges noch eine besondere, durch nichts zu rechtfertigende Gewichtsbelastung von 200—400 kg aufgeladen wird. Die Herren, welche die Gewichtsvorschrift des Gurnigel-Reglementes aufstellten, haben die gewiss veraltete Autfassung vertreten, dass ein Fahrzeug nur dann stabil und sicher gebaut sein könne, wenn es so und so viele hundert Kilogramm wiege. Diese Auffassung ist irrig; jede der vorerwähnten Marken ist imstande, Bergstrassen in unserem Gelände glatt und mit voller Sicherheit zurückzulegen, genau so, wie sie der Konstrukteur geschaffen hat, warum können diese Marken nicht entsprechend ihrer naturgemässen Bauart an solchen Fahrten teilnehmen, weshalb werden sie durch übertriebene Gewichtsbelastung zur Lastwagentype ...
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