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... und, wenn Kinder sich auf oder in unmittelbarer Nähe der Fahrbahn befinden, allergrösste Vorsicht walten lassen. Denn was bei Erwachsenen eintreten kann, gilt in erhöhtem Masse für Kinder: sie werden vielfach unter der Schreckwirkung des herannahenden Fahrzeuges anders handeln, als es dem Fahrzeuglenker von seinem Standpunkte aus vernünftig erscheint. Unter keinen Umständen soll die Kritik an der Rechtsprechung die Verpflichtung in Abrede stellen, alles aufzubieten, um Leben und Gesundheit gerade von Kindern zu schonen. Im Gegenteil wird schon beim Fahrunterricht dieser Gesichtspunkt mehr noch als bisher in den Vordergrund gerückt werden müssen. Wenn auch kein Fahrer leichtfertig ein Kind in Gefahr bringen wird, so kann ihm doch die Pflicht, gerade die Jugend vor Schäden zu bewahren, nicht oft genug eingeprägt werden. Er handelt damit nicht zuletzt im eigensten Interesse: ein einziges in kritischer Situation ungeschädgt gebliebenes Kind wird dem Motorfahrzeug mehr Sympathien einbringen, als unzählige theoretische Erörterungen über Rechte und Pflichten im Strassenverkehr. An ihrem Verhalten Kindern gegenüber soll man bekanntlich den Charakter der Menschen erkennen; und gerade im Verkehrsleben, das Menschen verschiedenster Art in so enge Berührung miteinander bringt,, ist Gemeinsinn wichtiger noch als Kenntnis technischer Begriffe und gesetzlicher ...
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