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... der den Kopf vollständig verloren hat. Man braucht bei dieser Behauptung nicht Vi^unterscheiden zwischen demjenigen, der vjf.wusst das Weite sucht und dem andern, der einfach nicht mehr fähig ist, vernünftig zu denken und zu handeln. Wenn man zwischen diesen beiden Gattungen von Fahrern einen Unterschied machen wollte, dann nur so, dass derjenige, der absichtlich die Flucht bei einem- Unglücksfall ergreift, «gute» Gründe für sein Verschwinden hat, und damit sich selber zum Verbrecher stempelt, der kopflose Fahrer aber im ersten Schreck weiterfährt, um dann nach kurzer Zeit erst das zu tun, was er ursprünglich unterlassen hat. Beide Fahrzeuglenker stellen sich ja im Unglücksfall dieselbe Frage: Was soll ich tun? Der Verbrecher sagt: durchbrennen, der Kopflose weiss es gar nicht. Wir können uns im Rahmen dieser Arbeit nicht mit der erstgenannten Gattung beschäftigen. Wir wollen nur wünschen, dass jeder dieser Rohlinge erwischt und ohne die *ierkennung irgendwelcher Strafmilderung 'itir diese verbrecherische Art und Weise seines Verhaltens gebührend bestraft werde. Anders verhält sich die Beurteilung beim kopflosen Fahrer. Da es aber Tatsache ist, dass eine Grosszahl von Automobilisten kaum weiss, wie sie sich bei einem Unfall verhalten wird, soll das Nachstehende gewissermassen eine Anleitung sein, was man alles zu tun hat. Dabei handelt es sich nicht nur ...
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