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... Special. La ligne reclame fr. 1.50. Heiepllon des annonce«, dernier d61ai Hindi mattn. Ein Ueberblick über die Rechtsprechung. Vortrag gehalten im Automobil-Club der Schweiz, Sektion Zürich, am 29. Januar 1925, von Rechtsanwalt Dr. G. Brennwald, Zürich. (Fortsetzung.) Anderseits erfährt die Ersatzpflicht eine Milderung in Art. 44 0. R., welcher in der Praxis regelmässig auf Grund eines Mitverschuldens des Geschädigten zur Anwendung gelangt. Ob ein solches vorliegt, ist Tatfrage und deshalb von Fall zu Fall untersuchen. In einem Falle machte beispielsweise der Beklagte geltend, den Verletzten treffe die Hauptschuld am Unfälle, da er wider alles Erwarten des Beklagten in die AutomobMfahrbahn hineingetreten, was wahrscheinlich auf Trunkenheit zurückzuführen sei. Der höchste Gerichtshof verneinte, dass der vom Beklagten zu erbringende Nachweis der Trunkenheit geleistet sei, und erblickte auch im plötzlichen Hineintreten in die Fahrbahn kern Verschulden des Verletzten* Sie sehen, dass das Bundesgericht der Kopflosigkeit des Publikums weitgehende Konzessionen gemacht hat. Nach einem andern biradesgerichtlichen Entscheid ist es, wenn es sich um die Tötung eines Kindes durch ein Auto handelt, nicht nötig, dass dieses effektiv der Versorger seiner Eltern, im Momente .seines Todes war, sondern dass diese ein Recht auf Schadenersatz für die ihnen entrissene ...
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