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... eines Monats eingetroffen], so bitten wir, bei Ihrem Briefträger oder bei Ihrem Postamt zu reklamieren. Was ist zu tun, wenn Sie umziehen? a) Wenn die neue Wohnung im Bereich Ihres bisherigen Postamtes liegt, so können Sie bei der Post einen „Nachsendungsantrag" stellen. Das Postamt liefert die „Motorwelt" dann ohne Unterbrechung an Ihre neue Anschrift und teilt uns außerdem Ihre neue Anschrift mit, so daß Sie uns nicht extra von Ihrem Umzug benachrichtigen müssen. In diesem Falle ist keine Uberweisungsgebühr an die Post zu bezahlen. b) Wenn die neue Wohnung im Bereich eines anderen Postamtes liegt, so können Sie genauso verfahren wie unter a) bereits ausgeführt, jedoch ist in diesem Falle eine Überweisungsgebühr von DM 0,60 an die Post zu bezahlen. Wenn Sie die Gebühr von DM 0,60 an die Post nicht bezahlen wollen, so bitten wir Sie, uns Ihre neue Anschrift mitzuteilen, aber so rechtzeitig, daß Ihre Meldung bis zum 5. eines Monats bei uns eingegangen ist, damit die Neueinweisung für den nächsten Monat noch erfolgen kann. Bei vorübergehender Abwesenheit (z. B. Urlaub, Kuroder Krankenhausaufenthalt). In diesen Fällen empfehlen wir, weder bei der Post noch bei der ADAC-Mitgliederabteilung einen Nachsendeantrag zu stellen, weil die Erfahrung gezeigt hat, daß die Umund Rückmeldungen zu verwaltungstechnischen Schwierigkeiten und zu ...
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