Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... die Sanierung der SBB erfolgen. Man befürchtete in Automobilkreisen ganz allgemein, eine eventuelle Sanierungsvorlage der SBB könnte für den motorisierten Strassenverkehr Erschwerungen und Sonderbelastungen bringen. Da dies nicht der Fall ist und das am 21. Januar 1945 zur Volksabstimmung kommende Gesetz weder eine Verkehrssteuer noch irgendwiche Sonderbelastung des Automobilverkehrs bringt, war es unvorsichtig vom AGS, dass er die Automobilisten in den Streit hineingezogen hat. Dem VHTL und den ihm angeschlossenen Chauffeuren wird man kaum ernsthaft nachreden wollen, dass sie sich für die Interessen der Automobilkreise nicht eingesetzt hätten. Sie haben dies schon vor 1939 und seit Kriegsausbruch immer wieder getan. Der VHTL und seine Chauffeure sind an der künftigen Entwicklung des Automobilverkehrs selbstverständlich ausserordentlich interessiert, und sie werden daher keinem Gesetz zustimmen, das diese Entwicklung gefährden könnte. Wir bezweifeln, dass der ACS allein aus automobilistischen Betrachtungen heraus sich zur Kampfansage gegen das SBB-Sanierungsgesetz entschlossen hat. Die in seiner bezüglichen Entschliessung verwendeten Argumente stammen aus der Küche des « Redressement national >. Das geht auch aus der unrichtigen Behauptung hervor, dass die Sanierung der SBB 3 Milliarden Schweizerfranken koste. Dabei sieht das Gesetz lediglich die ...
Kommentare