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... selber keine entsprechende Lösung und Antwort kennen. Aber es wäre interessant, zu vernehmen, was unsere Leser darüber denken. O Fragwürdige Rechenkünste des öffentlichenVerkehrs Die öffentlichen Transportanstalten berufen sich bekanntlich immer wieder darauf, wie wenig Fahrbahnfläche eine von ihnen beförderte Person in Anspruch nehme, verglichen mit dem ihrer Ansicht nach unverantwortlich grossen Flächenbedarf des Automobils, auf dessen einzelne Insassen ein Mehrfaches an Quadratmetern Strassenraum entfalle. Dieser rein zahlenmässige Vergleich hinkt nun schon deswegen, weil gen Verkehrsorganisation leidet, weil beim Kunstmuseum zur Durchschleusung der jeweils schier unendlich langen Fahrzeugkolonnen sehr viel mehr Zeit benötigt wird als bei zweckmässiger Vorsortierung nach Verkehrsrichtungen und bei Freigabe kürzerer Fahrzeugpakete je nach augenblicklicher Verkehrslage. Was gilt im grenzüberschreitenden Verkehr Schweiz. Osterreich und umgekehrt? Am 4. April 1959 ist das Abkommen zwischen der Schweiz und Oesterreich über den grenz- überschreitenden Verkehr mit Motorfahrzeugen in Kraft getreten. Im Abschnitt über Führerund Fahrzeugausweise finden sich darin folgende Bestimmungen, die jeden Automobilisten eines der beiden Staaten angehen: Motorfahrzeuge, die im Gebiet des einen Vertragsstaates eingetragen sind, werden zum vor- übergehenden Verkehr auf ...
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