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... „Dachverband der vereidig ten Kraftfahrzeugsachver ständigen“ sei. Dies ist nicht richtig, die DAT ist ein Dienstleistungs unternehmen, das von den Gesellschaftern finanziert wird, ihren Schätzern, die mit ihr vertraglich verbun den sind, ebenso zur Ver fügung steht wie öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Kfz- Branche. Die DAT hat jedoch keiner lei Verbandsstruktur, sie kann auch nicht als Dach verband der öffentlich be stellten und vereidigten Kfz- Sachverständigen darge stellt werden. Dies heißt nicht, daß öffentlich bestellte und vereidigte Sachverstän dige der DAT nicht auch ver traglich verbunden sein kön nen. Richtig ist vielmehr, daß es im Bereich des Kfz-Sachverständigenwesens für öffent lich bestellte und vereidigte Sachverständige nur den BVS als Verband gibt, der ausschließlich öffentlich be stellte und vereidigte Sach verständige in seinen Rei hen hat, daneben gibt es weitere Verbände, die so wohl öffentlich bestellte und vereidigte Sachverstän dige als auch andere Sach verständige in ihren Reihen haben. Dr. W. Grill, Syndikus Im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e. V., München Fahrbericht Audi 100 Heft 16, Seite 32 Der VW-Konzern wäre gut beraten, wenn er in der Wer bung für den Fünfzylinder darauf hinwiese, daß Audi zu deutsch Horch heißt. Es müßte den ...
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