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... Zylinderinhalt — 1,14 A. D. A. C.-PS einschließlich. Rennen II über 3 Runden = 25,5 km. Offen für Krafträder bis zu 350 ccm Zylinderinhalt = 2,67 A. D, A. C.-PS einschließlich. Rennen III über 4 Runden = 34 km. Offen für Krafträder bis zu 500 ccm Zylinderinhalt = 3,8 A. D. A. C.-PS einschließlich. Rennen IV über 5 Runden = 42,5 km. Offen für Krafträder bis zu 1000 ccm Zylinderinhalt = 7,6 A.D. A. C.-PS einschließlich. Rennen V über 10 Runden = 85 km mit Austragung der „A. D. A. C. - Kraftradmeisterschaft auf der Straße 1922". Offen für Krafträder jeder Stärke. Dem Sieger der Titel „A. D. A. C. - Straßen-Meisterschaftsfahrer 1922". 4. Beschaffenheit der Fahrzeuge. Zugelassen sind in den Rennen I, II, III und IV nur normale serienmäßig hergestellte einspurige Tourenkrafträder deutscher und ausländischer Herkunft. Dieselben müssen entsprechend den Vorschriften über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen ausgestattet sein. Der Vorderrad-Kotflügel muß das Rad um 120°, derjenige des Hinterrades dieses um 180° umfassen. Die Kotflügel müssen mindestens um 20 mm breiter sein, als die von der Fabrik vorgesehenen Reifendimensionen. Das Auspuffrohr, welches im Durchmesser nicht größer als der halbe Zylinder-Durchmesser sein darf, muß bis zur Mitte des Hinterrades geführt sein. Abänderungen im Übersetzungsverhältnis und eine für Rennzwecke ...
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