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... mit Schallmessgeräten Kontrollen auf der Strecke durch. Zeigt sich, dass die übermässige Lärmentwicklung auf die Aenderung oder Entfernung der Schikanen im Auspufftopf zurückzuführen ist, wird der Halter verzeigt, und die Kontrollschilder und der Fahrzeugausweis werden von der Polizei auf dem Platze konfisziert. Das Fahrzeug wird erst dann wieder zum Verkehr zugelassen, wenn es vom Strassenverkehrsamt auf Lärmeritwicklung geprüft worden ist. Fahrer, die in anderer Weise mit ihren Maschinen unnötigen, ihre Mitmenschen störenden Lärm verursachen, werden unnachsichtig den Strafund Administrativbehörden zur Verzeigung gebracht. (Es ist durchaus in Ordnung, dass die Polizei unbelehrbare «Radaubrüder» unter den Motorfahrzeuglenkern rücksichtslos am Wickel fasst. Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Aber es gibt im heutigen Strassenverkehr auch noch andere Lärmquellen, die einem beträchtlich auf die Nerven gehen. Beispielsweise das Tram. Hier aber scheint die Macht der Polizei aufzuhören; wenigstens hat man bisher noch nie etwas davon vernommen, dass ernsthaft der Versuch unternommen worden wäre, gegen die übermässige und mindestens teilweise vermeidbare Geräuschentfaltung dieses öffentlichen Verkehrsmittels von Seiten einer hohen Obrigkeit einzuschreiten.) In seiner Radioansprache an das Schweizervolk hat Bundesrat Rubattel kürzlich unter anderem ...
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