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... das in den Weisungen zur Zonensignalisation verlangte Gutachten für vier Pilotgebiete erstellen lassen. Der Tempoversuch wurde aber vorerst verzö- gert und soll nun im Frühjahr 1990 beginnen. Erst dann kann entschieden werden, ob und in welchem Umfang Tempo 30 auf alle Wohngebiete der Stadt ausgedehnt werden soll. Der Tounng Club der Schweiz (TCS) hat offensichtlich eine neue Ader entdeckt. Er entwikkelt sich immer mehr zum Konsumentenvertreter. Kaum hat er den Strauss mit dem Autogewerbe-Verband der Schweiz (AGVS) wegen der pauschalen Entsorgungskosten ausgefochten, stürzt er sich schon in die nächste Auseinandersetzung. Diesmal ist das Bundesamt für Polizeiwesen der Widerpart. Doch worum geht es diesmal eigentlich? Zum einen moniert der TCS, dass derjenige, der die Abgaswartung in den ersten Tagen eines Monats macht, nach Ablauf der zwölfmonatigen Frist fast noch einen ganzen Monat «gesetzeskonform» fahren kann. Hingegen hat derjenige, der die Abgaswartung in den letzten Tagen des Monats ausführen lässt, nach Ablauf des Jahres nur noch wenige Tage Zeit, diese Wartung durchzuführen. Damit verstösst die heutige vom Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) ausgetüftelte Regelung nach Ansicht des TCS gegen die Rechtsgleichheit. Zum andern stösst dem TCS sauer auf, dass eine unterbliebene Abgaswartung eine Verzeigung nach sich zieht und nicht im schnellen ...
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