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... selber entscheiden». Mit «unten» ist der Nachbarkanton gemeint. Der Mechaniker fährt gröberes Geschütz auf, meint, dass es sich bei der Kundin nicht um eine typische Fiat-500-Fahrerin handle, sie aber sicher einige Juristenim Bekanntenkreis haben dürfte. Daraufhin nimmt das Gespräch eine interessante Wende, endend in der Feststellung, dassder Fiat eben nicht von der verkaufenden Garage, sondern vomVorbesitzer zum Strassenverkehrsamt gebracht worden sei. Frei übersetzt: Gegenüber privaten Kunden darf man andere Massstäbe anlegen als bei Garagisten. Wir aber wollen gar nicht aufSündenböcke schiessen, sondern einfach wünschen, dass es so nicht sein soUte, wie es zurzeit noch ist. Nicht erst das zitierte Beispiel hat uns gelehrt, dass es in der Schweiz einen grossen Unterschied ausmachen kann, wo man das Fahrzeug vorführt, erst recht, wenn man im Fahrzeugausweis den so genannten Veteraneneintrag anstrebt. Ein derartiges Siegel erlaubt dem Besitzer eines über dreissig Jahre alten Autos, die vergleichsweise kostengünstige Erhaltung eines Kulturgutes, eines Erinnerungsstücks oder wieauch immer man es nennen will. Um diese Erleichterung nicht zu KLASSIK Eine Geschichte, die das Lebenschrieb: Erwin G. ist mit seiner Angetrauten im Auto unterwegs. Plötzlich ihr Aufschrei: «Jöö, lueg ä mal, isch dä härzig - das isch mis erseht Auto gsii...». Auch ErwinG. freut ...
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