Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... des Schildes genügend beleuchtet sind. Der Gebrauch von Scheinwerfern oder andern blendenden Lichtern ist in den Städten und Ortschaften untersagt. * 5. Signale: Jedes Automobil muss mit einem Signal von tiefem Ton versehen sein. In den Städten gibt der Fahrer ein langes Signal, wenn er geradeaus zu fahren beabsichtigt. Will er nach rechte abschwenken, so gibt er zwei lange Signale, und beabsichtigt er links abzubiegen, drei lange Signale. 6. Taxen und Steuern: Jedes Automobil zahlt eine Jahrestaxe von 3000 Dinars. Für die Eintragung in den Registern werden 7,7 Dinars erhoben. 7. Zölle: Für die definitive, sowie für die bloss vorübergehende Einfuhr ist der Tarif: 30% ad valorem (in Papiergeld) für diejenigen Staaten, mit welchen das Königreich der Serben, Kroaten und Slovenen einen Handelsvertrag abgeschlossen hat; 40% ad valorem für diejenigen Länder, mit welchen kein Handelsvertrag besteht. 8. Triptyks: Unsere Triptyks gelten für ein Jahr, vom Tage der Ausstellung an gerechnet. 9. Einfahrt nach Jugoslavien: Um vorübergehend jugoslavisches Gebiet befahren zu können, ist erforderlich: a) dass die Wageninsassen ihre Papiere in Ordnung haben; b) dass sie ein jugoslavisches Triptyk besitzen; c) dass der Führer einen internationalen Fahrausweis und seinen Pass besitze; d) dass die vorgeschriebenen Zollformalitäten in jeder Hinsicht erfüllt sind. 10. ...
Kommentare