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... 1960 gab es lediglich 174 km Autobahnen, die ausschliesslich von den Grossstädten ausgingen, wie etwa die Pariser Westautobahn. Dieses Netz genügte zusammen mit den 81000 km Nationalstrassen für die Verkehrsbedürfnisse: zehn Jahre später hatte es sich auf 1500 km vergrössert. Das damalige System war gänzlich vom Staat finanziert worden, die Benutzung der Autobahnen war gebührenfrei. Das Nationalstrassennetz war 1970 gleichzeitig auf 53 000 km «zusammengeschrumpft», 28 000 km frühere Nationalstrassen waren Departementalstrassen geworden. Für ihren Unterhalt hatten seither die einzelnen Departemente aufzukommen, während sich der Staat bemühte, die restlichen Nationalstrassen dem inzwischen bedeutend gestiegenen Verkehr anzupassen. Da sich der Staat nicht imstande sah, die enormen Beträge, die der Autobahnbau verursachte, aufzubringen, wurden Konzessionen an private sowie an sogenannte «gemischte Gesellschaften» vergeben, an denen neben dem Staat lokale Körperschaften, Departemente wie auch Privatkapital beteiligt waren. Die seitdem gebauten Autobahnen - Ende 1979 waren es rund 4900 km anstatt der in den Planungen vorgesehenen 6000 km - wurden gebührenpflichtig, um die meist aus privaten Quellen stammenden Investitionen, den Kapitaldienst und den Unterhalt sicherzustellen. Diese «Benutzungsgebühr» führte jedoch dazu, dass ausser den ...
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