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... Nachher also,, so ist implicite aus der Fassung herauszulesen, wird man wieder mit sich reden lassen. Bis dann aber sollen nach dem Antrag der Kommission vom 1. Mai bis 30. September an Sonnund Feiertagen die Zürcher Strassen dem Automobil von. nachmittags 1 Uhr bis abends 8 Uhr (im"-' September bis 7 Uhr verschlössensein und ausserdera das AittomobUtahren das ganze Jahr hindurch in den Nachtstünden verboten sein, im Sommervon 12 bis 4 Uhr, im Winter von 12 bis 5 Uhr, Bei der Gelegenheit erfahren wir etwas aus dem Programm der Baudirektion für den Unterhalt und die Verbesserung der Strassen:-es sollen in den nächsten fünf Jahren 100 Kilometer Strassenstrecken durch Hartschotterung, Walzen und Goudronnieren an den modernen Verkehr angepasst werden. Die Kommission erwartet sogar eine raschere Verwirklichung dieses Programms, da die Erhöhung der Automobilgebühren eine"jährliche Mehreinnahme von 150,000 Franken abwerfen soll. Beantragt wird ferner, die Fahrradgebühren möchten dem Fonds für dejir ausserordent- Iichen Unterhalt der Strassen zugeführt und auf dem Wege der Gesetzesrevision die Besteuerung der Automobile von mehr als 17 HP sowie der Luxusmotorfahrzeuge erhöht werden. Auch möge der Regierungsrat die Anschaffung von Sprengwagen durch die Ausrichtung von Subventionen fördern. Die Herbstversammlung der Sektion Zü- rich des ...
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